Das 5-Sekunden-Trick für Gewerbe
Wer seine Tätigkeit je freiberuflich im hinblick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, zwang einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dieses entscheidet letztlich im zuge dessen, ob der Stand Freiberufler tatsächlich gewährt wird.
Angemeldete Tätigkeit: